Unechte Teilortswahl: Pro und Kontra-Argumente

Die unechte Teilortswahl ist eine Sonderregelung im Kommunalwahlrecht Baden-Württembergs, die einzelnen Ortsteilen (sogenannten „Wohnbezirken“) eine feste Mindestzahl an Sitzen im Gemeinderat garantiert. Alle Wahlberechtigten der Gesamtgemeinde können dabei auf die Vorschläge aller Wohnbezirke ihre Stimmen verteilen – daher der Begriff „unecht“. 

Die unechte Teilortswahl dient dem Schutz kleinerer Ortsteile: Sie sichert formal zu, dass auch nach Eingemeindungen alle Dörfer bzw. Stadtteile repräsentiert bleiben. Dabei wird die Sitzverteilung im Gemeinderat in der Hauptsatzung festgelegt (§ 27 GemO BW). Entscheidet sich eine Gemeinde dagegen, gilt beim Gemeinderat das allgemeine Verhältniswahlrecht ohne feste Teilorte-Sitze.

Bei Kommunalwahlen in Baden-Württemberg können Wähler ihre Stimmen auf Kandidaten verschiedener Listen kumulieren und panaschieren. Komplexe Regelungen wie die unechte Teilortswahl erhöhen den Verwaltungsaufwand und können zu ungültigen Stimmzetteln führen.

Auf einen Blick: Pro und Kontra

Pro Abschaffung Kontra Abschaffung
Gleiches Stimmengewicht für alle Gefahr: kleinere Ortsteile verlieren direkte Vertretung
Förderung gesamtstädtischer Verantwortung Tradition der Teilortswahl wird aufgegeben
Abschaffung parteitaktischer Verzerrungen Angst vor zentralistischer Politik aus der Kernstadt
Einfachere Wahlorganisation und Auswertung Verlust vertrauter Wahlstrukturen
Mehr Auswahl für alle Wähler*innen Komplexe Übergangsregelungen

 

Argumente für die Abschaffung der unechten Teilortswahl

Vereinfachtes Wahlverfahren: Die unechte Teilortswahl ist sehr komplex (Kumulieren, Panaschieren, Bezirksbegrenzungen). Sie schränkt die Wahlfreiheit ein, da für jeden Wohnbezirk nur eine bestimmte Anzahl von Kandidaten gewählt werden darf. Dies führt erfahrungsgemäß zu deutlich mehr ungültigen Stimmen als ohne dieses System – etwa liegt der Anteil ungültiger Stimmzettel in Weil der Stadt mit 4,5 % deutlich über dem üblichen Wert von 2–3 %. Viele Wähler geben aus Vorsicht nicht alle ihre Stimmen ab, um Fehler zu vermeiden.

Rechtssicherheit: Fehlende Übereinstimmung zwischen Einwohneranteilen und garantierten Sitzen kann rechtliche Konsequenzen haben. So musste etwa nach einer Klage in Tauberbischofsheim 2023 die Gemeinderatswahl wiederholt werden, weil die Sitzverteilung nicht mehr den Bevölkerungsverhältnissen entsprach. Durch Abschaffung der unechten Teilortswahl entfallen solche Risiken.

Kleinere, effektivere Räte: Die unechte Teilortswahl führt oft zu zusätzlichen Ausgleichsmandaten, sodass Gemeinderäte größer werden. In Weil der Stadt etwa erhöhte sich die Zahl von 24 auf 26 Sitze; nach Abschaffung wurde der Rat wieder auf 22 Sitze geschrumpft. Weniger Sitze erleichtern Entscheidungsprozesse und senken die Kosten für die Kommune.

Aktuelle Erfahrung: Untersuchungen zeigen, dass auch nach Abschaffung meist alle Orte weiterhin im Rat vertreten sind. Bei 21 % der Kommunen fehlte nach der ersten Wahl ein Wohnbezirk und bei 24 % zwei oder mehr, aber in 55 % aller Fälle blieben alle Wohnbezirke vertreten. Kleinere Teilorte können sogar mehr Sitze erringen, wenn Kandidaten unabhängig vom Wohnort gewählt werden. Eine Abschaffung ist rein wahlrechtlich und verwaltungsorganisatorisch möglich.

 

Argumente gegen die Abschaffung (für den Erhalt)

Garantierte Repräsentanz: Befürworter betonen, dass ohne unechte Teilortswahl kleineren Ortsteilen leicht Sitze im Gemeinderat verloren gehen könnten. Die unechte Teilortswahl gewährleistet, dass jedem Teilort entsprechend seiner Größe mindestens so viele Ratsmitglieder zustehen, wie es dem Einwohneranteil entspricht. Vor allem in Gemeinden mit sehr kleinen Dörfern möchten viele garantierte Vertretung sicherstellen.

Tradition und Vertrauen: Die Regelung stammt aus der Eingemeindungszeit der 1970er Jahre und war oft Teil von Eingemeindungsverträgen. Einige Ortsräte und Bürger sehen sie als historische Errungenschaft, die das Zusammengehörigkeitsgefühl stärken soll. In mehreren Gemeinderäten (z.B. Meßkirch, Müllheim, Ellenberg, Argenbühl, Tettnang) haben die Fraktionen entschieden, das System beizubehalten – mit der Begründung, es sei besser, die Ortsteile sicher vertreten zu wissen. Sie argumentieren, eine formelle Abschaffung könne das Vertrauen kleiner Orte in die Kommunalpolitik schwächen, wenn sie sich übergangen fühlen.

Vermeidung neuer Unwägbarkeiten: Kritiker einer Abschaffung befürchten, dass ohne feste Sitzgarantien das Kräfteverhältnis zu Gunsten der Kernstadt verschoben wird. In Tettnang hat der Gemeinderat 2023 sogar eine Vergrößerung des Rats von 22 auf 26 Sitze beschlossen, um dem wachsenden Bevölkerungsschlüssel Rechnung zu tragen (statt die unechte Teilortswahl abzuschaffen).

Wie soll der Metzinger Gemeinderat im Jahr 2029 gewählt werden? Wir, die Freien Wähler Metzingen haben im Gemeinderat beantragt, die sogenannte unechte Teilortswahl zur Kommunalwahl 2029 abzuschaffen. Unser Ziel: ein verständlicheres Wahlverfahren und eine gemeinsame Gemeinderatswahl für Metzingen, Neuhausen und Glems. Unser Ziel: mehr Transparenz, Gleichheit und eine zeitgemäße Bürgervertretung. Heute garantiert die unechte Teilortswahl eine feste Zahl von Gemeinderatssitzen für die drei Wohnbezirke: 17 für Metzingen, vier für Neuhausen und einen für Glems. Genau diese Garantie ist insbesondere in Glems ein wichtiges Argument für die Beibehaltung des bisherigen Systems.
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