Schlachthof Metzingen: das Statement der FWV Fraktion zur erneuten Betriebsverlängerung!

Ende August 2020 beantragte die FWV-GR-Fraktion das Thema Schließung bzw. erneute Betriebsverlängerung des Schlachthofs auf die Tagesordnung einer der nächsten GR-Sitzungen zu setzen.

„Schließung oder Betriebsverlängerung!“

Sowohl den Anwohnern als auch den Nutzern des Schlachthofes sind wir eine Antwort schuldig. Wir brauchen einen klärenden Beschluss.

Auf unseren Antrag vom 12. Mai 2019 hin wurde eine Betriebsverlängerung bis zum 31.12. 2020 beschlossen. Unsere mit dem Antrag verbundene Hoffnung, dass in dieser Zeit eine ernsthafte Initiative zur Schaffung eines regionalen Schlachthofes entstehen könnte, erwies sich als durchaus berechtigt, wie es das Bemühen um eine Machbarkeitsstudie dokumentiert.

Doch das Bemühen allein hat es bisher keinesfalls geschafft, eine Erfolg versprechende Umsetzungsstrategie für einen Beschluss zu skizzieren. Weder herrscht Klarheit zur Frage des Bedarfs, noch gibt eine seriöse Einschätzung bzw. eine Auskunft über die Zahl der Metzger und Landwirte, die einen Bedarf verbindlich festlegen und verstetigen wollen. Erfreulich ist allenfalls die Bereitschaft vieler Privatpersonen, sich an der zukünftigen Finanzierung zu beteiligen. Zentrale Fragen, so ein Betriebskonzept mit einem umsetzbaren auf Wirtschaftlichkeitsberechnungen basierenden Finanzierungskonzept sind noch unbeantwortet.

Es gibt also noch einen immensen Klärungsbedarf.

Intensiv wird immer wieder nach einem Standort gesucht und unsere Kollegin und unsere Kollegen von der CDU-Fraktion sehen hier unsere Stadt in der Pflicht. Solange jedoch die Dimension einer zukünftigen Schlachtstätte nur in nebulösen Umrissen erahnt werden kann, wollen wir dieser Frage vorerst nicht nachgehen.

Nachdrücklich weisen wir nochmals daraufhin, dass wir das Projekt auf dem Weg eines regionalen Engagements lösen wollen. Da sollten wir uns nicht schon mit der Standortfrage auf eigener Markung beschäftigen. Dann werden sich sehr schnell wieder alle mit dem Hinweis auf unsere Mittelzentrumsfunktion daran gewöhnen wollen, dass Metzingen wie bisher schon den jeweiligen Abmangel des Schlachtstättenbetriebs trägt.

Wir halten die Abmangelkosten für nicht vergleichbar mit den Förderzuschüssen für unsere kulturellen Einrichtungen wie beispielsweise VHS, Musikschule oder Veranstaltungsring. Der Schlachthof ist eine wirtschaftliche Einrichtung, wobei die Nutzer zum großen Teil von auswärts kommen und dennoch vom städtischen Zuschuss profitieren. Dagegen werden unsere kulturellen Einrichtungen auch von den benachbarten Nutzerkommunen bezuschusst.

Nun fragen wir uns: Kann eine weitere Betriebsverlängerung des Metzinger Schlachthofes die Erreichung des erstrebten Ziels dadurch wirklich nachhaltig begünstigen? – Wir hegen erhebliche Zweifel daran! Den Anliegern unseres Schlachthofes haben wir mehrfach dessen Schließung angekündigt, das dürfen wir bei unserer Entscheidung nicht vergessen.

Wodurch sollte denn eine weitere Betriebverlängerung des Metzinger Schlachtstättenbetriebs uns einer Umsetzung in sehr naher Zeit näher bringen? Ein Jahr Verlängerung haben wir nun fast schon hinter uns. Zweifelsohne haben wir ein ernstes Bemühen damit begünstigt. Ein realisierbarer Plan konnte nach dieser Zeit nicht vorgelegt werden.

Wir sagen zumindest: NOCH NICHT!

Unsere Fraktion ist bereit mit diesem NOCH NICHT ein Stück Hoffnung zu verbinden, mit der wir schon 2019 die 1. Betriebsverlängerung bis Ende 2020 beantragt haben. Corona-bedingt konnten in diesem Jahr die geplanten Verwaltungs- und Entscheidungsabläufe nicht immer termingerecht umgesetzt werden und so sind wir bereit, diesem Umstand Rechnung zu tragen und eine weitere Betriebsverlängerung bis maximal Ende 2021 mitzutragen. Wir verbinden mit dieser Bereitschaft die Forderung, die sich auch in unserer heutigen Beschlussvorlage findet, nämlich: in der Mitte des Jahres 2021 eine umfassende Analyse der bis dahin in dieser Sache entwickelten Fortschritte zu erstellen und im GR zu diskutieren, um gegebenenfalls weitere Beschlüsse zu treffen.

Uns fehlt bei diesem Projekt bisher der energische Versuch einer realistischen Umsetzung des Grundgedankens der Regionalität. Wo bleibt das interkommunale bzw. das regionale Engagement, das über eine gemeinsame Initiativkonferenz der kommunalen Spitzen wirksam werden könnte, ja müsste? Der Sachvortrag der Vorlage weist darauf hin, dass dazu eben noch keine gesicherte Datenlage vorliegt.

Um diese zu erstellen, wollen wir nochmals Zeit geben und eine weitere Betriebsverlängerung bis 31.12.2021 tolerieren. – Der Anpassung einer marktgerechten kostendeckenden Entgeltordnung ab 01.01.21 stimmt unsere Fraktion ebenfalls zu.