Unechte Teilortswahl: Der garantierte Sitz im Gemeinderat – was bedeutet die Abschaffung für Neuhausen und Glems?
Vier Sitze für Neuhausen, einer für Glems: Die unechte Teilortswahl sichert beiden Ortsteilen eine feste Vertretung im Metzinger Gemeinderat. Was würde sich ändern, wenn dieses Wahlsystem 2029 abgeschafft würde?

Was heute garantiert ist
Der Gemeinderat hat derzeit 22 Sitze: 17 für Metzingen, vier für Neuhausen und einen für Glems. Alle Wahlberechtigten der Stadt können Kandidierende aus allen drei Wohnbezirken wählen. Die festgelegten Sitze sichern den Ortsteilen ihre personelle Vertretung im Gemeinderat. Diese Garantie ist ein wichtiges Argument für die Beibehaltung der unechten Teilortswahl. Sie gibt Neuhausen und Glems die Gewissheit, im Gemeinderat vertreten zu sein – unabhängig davon, wie sich die Stimmen stadtweit verteilen.
Was bei einer Abschaffung entfällt
Ohne unechte Teilortswahl gäbe es keine fest zugeteilten Sitze mehr für einzelne Wohnbezirke. Menschen aus Neuhausen und Glems könnten weiterhin gewählt werden – auch mehrere. Sicher wäre ihre Wahl aber nicht mehr. Der Wegfall der Garantie ist also nicht gleichbedeutend mit dem Wegfall der Vertretung. Wie viele Personen aus den Ortsteilen künftig im Gemeinderat sitzen, würde vom Wahlergebnis abhängen.
Was die vergangenen Wahlen zeigen
Nach Aussage der Stadtverwaltung hätten die Wahlergebnisse von 2014, 2019 und 2024 bei einer rechnerischen Betrachtung auch ohne unechte Teilortswahl jeweils mehrere Vertreter aus Neuhausen und immer einen aus Glems ergeben. Die bisherige Vertretung der Ortsteile im Gemeinderat wäre demnach auch ohne garantierte Wohnbezirkssitze erreicht worden. Wichtig ist die Einordnung: Diese Rückrechnung beruht auf den damaligen Wahlergebnissen. Ein anderes Wahlsystem könnte Kandidaturen, Wahlkampf, Wahlbeteiligung und Wahlverhalten verändern. Deshalb ist das Ergebnis keine Prognose und ebenso keine Garantie für 2029.
Die Ortschaftsräte bleiben
Ein häufiges Missverständnis möchten wir ausräumen: Unser Antrag betrifft ausschließlich die Wahl des Metzinger Gemeinderats. Die Ortschaftsräte in Neuhausen und Glems werden dadurch nicht abgeschafft. Sie bleiben wichtige Gremien für die Anliegen ihrer Ortsteile. Ihre Beratungen, Beschlüsse und Stellungnahmen fließen auch künftig in die Entscheidungsfindung des Gemeinderats ein. Darüber hinaus bleiben die Ortsteile über ihre Ortsvorsteher im Gemeinderat vertreten, die dort wie bisher an den Beratungen mit beratender Stimme teilnehmen.
Was ist uns für 2029 wichtig?
Die Entscheidung verlangt eine Abwägung: Wie wichtig ist die garantierte räumliche Vertretung? Und welche Bedeutung haben ein verständlicheres Wahlverfahren und die gemeinsame Wahl des Gemeinderats ohne zusätzliche Wohnbezirksregeln? Wir Freie Wähler haben die Abschaffung beantragt und stehen zu unserem Vorschlag. Zugleich nehmen wir die Bedenken aus Neuhausen und Glems ernst. Wir möchten, dass alle Argumente bekannt sind und offen diskutiert werden.

