Unechte Teilortswahl: FWV Metzingen startet Informations- und Dialogphase

Nach der öffentlichen Beratung im Gemeinderat und den Ortschaftsräten will die FWV Metzingen die Diskussion über die Zukunft der unechten Teilortswahl auf verschiedenen Kanälen fortsetzen. Im Mittelpunkt sollen Fakten, offene Fragen und der direkte Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern stehen.

Wie soll der Metzinger Gemeinderat im Jahr 2029 gewählt werden? Wir, die Freien Wähler Metzingen haben im Gemeinderat beantragt, die sogenannte unechte Teilortswahl zur Kommunalwahl 2029 abzuschaffen. Unser Ziel: ein verständlicheres Wahlverfahren und eine gemeinsame Gemeinderatswahl für Metzingen, Neuhausen und Glems. Unser Ziel: mehr Transparenz, Gleichheit und eine zeitgemäße Bürgervertretung. Heute garantiert die unechte Teilortswahl eine feste Zahl von Gemeinderatssitzen für die drei Wohnbezirke: 17 für Metzingen, vier für Neuhausen und einen für Glems. Genau diese Garantie ist insbesondere in Glems ein wichtiges Argument für die Beibehaltung des bisherigen Systems.Nach der gemeinsamen öffentlichen Beratung von Gemeinderat sowie den Ortschaftsräten Neuhausen und Glems am 24. September wollen die Freien Wähler Metzingen die Diskussion über eine mögliche Abschaffung der unechten Teilortswahl weiter in die Öffentlichkeit tragen.

Die FWV hatte im Herbst 2025 beantragt, die unechte Teilortswahl zur Kommunalwahl 2029 abzuschaffen. Aus Sicht der Freien Wähler sprechen insbesondere die Verständlichkeit des Wahlverfahrens, die zusätzlichen Regeln bei der Stimmabgabe und die Frage nach einer zeitgemäßen gemeinsamen Gemeinderatswahl dafür, das bestehende Verfahren grundsätzlich zu überprüfen.

Gleichzeitig habe die öffentliche Beratung deutlich gemacht, dass insbesondere die garantierte Vertretung von Neuhausen und Glems ein gewichtiges Argument für die Beibehaltung des bisherigen Systems sei. Derzeit sind von den 22 Sitzen im Metzinger Gemeinderat 17 dem Wohnbezirk Metzingen, vier Neuhausen und einer Glems zugeordnet.

„Wir wollen niemandem etwas wegnehmen. Wir wollen unsere Stadt weiterentwickeln“, betonte FWV-Fraktionsvorsitzender Stefan Köhler bereits in der Gemeinderatssitzung. Für ihn müsse die Diskussion deshalb über die unmittelbare Frage einzelner garantierter Sitze hinausgehen. Entscheidend sei, ob ein Wahlverfahren, das in seiner heutigen Grundstruktur aus der Zeit des Zusammenschlusses aus den frühen 1970er Jahren stammt, auch für die Kommunalwahl 2029 noch die passende Lösung sei.

Garantierte Vertretung und einfacheres Wahlverfahren abwägen

Die heutige Regelung sichert Neuhausen exakt vier und Glems einen Sitz im Gemeinderat. Bei einer Abschaffung der unechten Teilortswahl würde diese Garantie entfallen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Kandidatinnen und Kandidaten aus den beiden Ortsteilen künftig nicht mehr in den Gemeinderat gewählt werden könnten. Es könnten am Ende sogar mehr als nur vier Neuhäuser und mehr als ein Glemser in den Gemeinderat gewählt werden.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch ein Blick zurück auf die vergangenen Gemeinderatswahlen. Nach Aussage der Stadtverwaltung hätten die konkreten Wahlergebnisse der Jahre 2014, 2019 und 2024 auch ohne unechte Teilortswahl jeweils dazu geführt, dass mindestens vier Vertreter aus Neuhausen und ein Vertreter aus Glems in den Gemeinderat eingezogen wären. Diese Betrachtung ist für die aktuelle Diskussion aufschlussreich, muss aber richtig eingeordnet werden: Es handelt sich um eine nachträgliche rechnerische Projektion auf Grundlage der damaligen Wahlergebnisse. Sie zeigt, wie die personelle Vertretung der Ortsteile unter Zugrundelegung dieser Ergebnisse ausgesehen hätte.

Eine Prognose für die Kommunalwahl 2029 lässt sich daraus ausdrücklich nicht ableiten. Denn ein verändertes Wahlsystem kann auch Kandidaturen, Wahlbeteiligung und Wahlverhalten beeinflussen. Ohne unechte Teilortswahl gäbe es 2029 keine Garantie dafür, dass erneut vier Vertreter aus Neuhausen und einer aus Glems gewählt würden. Ebenso wenig lässt sich heute vorhersagen, dass dies nicht der Fall sein wird.

Aus Sicht der Freien Wähler liegt genau hier eine der zentralen Abwägungen: Wie wichtig ist die garantierte räumliche Vertretung im Verhältnis zu einem Wahlverfahren ohne die zusätzlichen wohnbezirksbezogenen Vorgaben?

Auch ohne unechte Teilortswahl blieben die wesentlichen Elemente der baden-württembergischen Kommunalwahl erhalten. Wahlberechtigte könnten weiterhin Kandidierenden bis zu drei Stimmen geben und Personen aus unterschiedlichen Wahlvorschlägen wählen. Bei der unechten Teilortswahl kommen jedoch zusätzliche Vorgaben für die einzelnen Wohnbezirke hinzu.

Die von der Stadtverwaltung vorgelegten Zahlen zeigen auch Unterschiede bei der Stimmabgabe: Bei der unechten Teilortswahl liegt der Anteil ungültiger Stimmzettel im landesweiten Vergleich bei rund fünf Prozent, gegenüber etwa 2,5 Prozent bei der normalen Verhältniswahl. In Metzingen lag der Anteil zuletzt bei rund 5,3 Prozent.

Stefan Köhler hatte nicht zuletzt deshalb in der Gemeinderatssitzung am 24. September dafür geworben, die weitere Debatte auf Grundlage von Fakten und Argumenten zu führen. Sein Leitgedanke: Ein Wahlsystem müsse für Bürgerinnen und Bürger möglichst verständlich und eindeutig handhabbar sein.

Information auf mehreren Kanälen

Bis zur Entscheidung in der Gemeinderatssitzung am 05.11. will die FWV deshalb verstärkt über die Funktionsweise der unechten Teilortswahl, ihre Vor- und Nachteile sowie die möglichen Folgen einer Abschaffung informieren. Gleichzeitig sollen Fragen aus der Bürgerschaft aufgegriffen und beantwortet werden. Dabei soll auch mit Missverständnissen aufgeräumt werden. Insbesondere weisen die Freien Wähler darauf hin, dass eine Abschaffung der unechten Teilortswahl nicht die Abschaffung der Ortschaftsräte von Neuhausen und Glems bedeutet. Der Antrag der FWV betrifft einzig die Wahl des Metzinger Gemeinderats.

„Wir haben als Freie Wähler eine klare Position und stehen zu unserem Antrag. Gleichzeitig gehört zu einer solchen Entscheidung, dass wir die Argumente und Bedenken aus Neuhausen, Glems und der Kernstadt natürlich ernst nehmen und offen darüber sprechen“, erklärt Markus Weiß, Vorsitzender des FWV-Ortsverbands Metzingen. „Deshalb wollen wir jetzt informieren, Fragen beantworten und vor allem das direkte Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern aus allen drei Stadtteilen und insbesondere den beiden Ortschaftsräten suchen.“

Für die Freien Wähler gehe es dabei nicht um einen Gegensatz zwischen Kernstadt und Ortsteilen. Neuhausen und Glems hätten eine starke eigene Identität und mit ihren Ortschaftsräten weiterhin örtliche politische Vertretungen. Gleichzeitig bilde der Gemeinderat die politische Vertretung der Gesamtstadt.

Die Themen, die im Gemeinderat besprochen und entschieden werden, enden nicht an der Grundstücksgrenze von Metzingen sowie von Neuhausen oder von Glems. Die Stadträtinnen und Stadträte haben immer die gesamte Stadt und ihre Entwicklung im Blick. Das schließt ausdrücklich auch Neuhausen und Glems mit ein.

Die FWV will deshalb die kommenden Wochen nutzen, um ihre Position zu erläutern, Fragen aufzunehmen und unterschiedliche Sichtweisen sichtbar zu machen.  „Wir sind zusammengewachsen. Jetzt sollte auch unser Wahlrecht mitwachsen“, fasste Köhler seine Position in der Gemeinderatssitzung zusammen. Die zentrale Frage der weiteren Diskussion lautet für die Freien Wähler daher: Wie sollte ein modernes Wahlsystem für Metzingen im Jahr 2029 aussehen?

Kommunalwahl 2029: CDU, FDP und Freie Wähler laden zum Dialog ein. Im Mittelpunkt steht die mögliche Abschaffung der unechten Teilortswahl zur Kommunalwahl 2029. Am Donnerstag, 22. Oktober 2026, laden die drei Gruppierungen von 19 bis etwa 21 Uhr zur öffentlichen Informations- und Dialogveranstaltung in die Innere Kelter in Neuhausen ein.
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